25.01.2021, 20:57 Uhr | JU Kreisverband Günzburg | Aus der Arbeit des Kreistags
Neue Bayerische Bauordnung
Nachverdichtung, Belebung der Orts- und Stadtkerne, Reduzierung von unnötigem Flächenverbrauch und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Familien. Ja sogar Supermärkte sollten im Wahlkampf fraktionsübergreifend mit Wohnungen überbaut werden. Umsetzung??? – leider allzu oft Fehlanzeige. Dem Baurecht wird die Schuld gegeben
Nun endlich folgt die langerwartete Novelle der Bayerischen Bauordnung, die eine Nachverdichtung von Orts- und Stadtkernen, neben einigen weiteren Verbesserungen, beschleunigten Genehmigungsverfahren und der Verwendung von Holz als Baustoff in allen Gebäudeklassen ermöglicht.
„Für unsere Neubaugebiete spielt die Novelle kaum eine Rolle, da hier die Abstandsflächen so gut wie nie kritisch sind und falls doch das 16m-Privileg eine Reduzierung auf den Mindestabstand von drei Metern zugelassen hat“ erklärt Peter Finkel, Kreisrat, die Änderung. „Viele alten Hofstellen und Grundstücke im Ortskern sind jedoch sehr schmal und lang. Der Bestand steht hier oft direkt auf der Grenze. Hier ist die neue Regelung bahnbrechend und ermöglicht eine sinnvolle, dem Ortsbild entsprechende Bebauung“.
Den Vorstoß seitens kommunaler Spitzenverbände, die ein Aushebeln der neuen Abstandsflächen mittels Satzung empfehlen, versteht Stefan Baisch, Fraktionsvorsitzender der JU Kreistagsfraktion, nicht. „Sicherlich wird es auch im neuen Baurecht Gebäude geben, die wir als unpassend ansehen und mit den Bauherren diskutieren müssen, allerdings sollten wir diese Veränderung als Chance nutzen und uns nicht hinter Reglementierung verstecken.“ Seiner Meinung nach sollten Kommunen die Instrumente der Bauleitplanung und vor allem das Aufstellen von Bebauungsplänen als proaktives Mittel verstärkt nutzen und nicht eine notwendige Veränderung blockieren.
Die Tatsache, dass die Abstandsflächen von jeder Kommune individuell geregelt werden, wird in der Praxis zu einigen Problemen führen, ist sich Dominik Rieder, Stadtrat in Thannhausen, sicher. Neben allen Regelungen und Bestimmungen müsste dann jede Planung noch auf das Ortsrecht abgestimmt werden. „Hier würde viel Bürokratie und Abstimmungsaufwand für die Architekten entstehen, was letztendlich das Bauen wieder verteuert.“ Auch er steht der Novelle positiv gegenüber und hält nichts von der Einführung einer rechtlich ohnehin zweifelhaften Satzung.
Stefanie Wagner, Kreisvorsitzende der Jungen Union, fasst die Stimmung in ihrer Jugendorganisation zusammen. „Die Nutzung innerstädtischer Konversionsflächen und Schließung von Baulücken statt Ausweisung von Baugebieten auf der grünen Wiese muss das Ziel sein. Hier müssen wir mutig vorangehen.“
Um die Chancen, die sich aus der Novellierungen ergeben allen Mandatsträgern und interessierten Bürgen näher zu bringen, plant die JU eine Online-Infoveranstaltung mit einem Verantwortlichen aus dem Bauministerium.
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